Voraussetzung ist, dass die 1. Auffrischungsimpfung oder die letzte Corona-Infektion mindestens sechs Monate zurückliegen. In begründeten Einzelfällen ist auch ein Abstand von vier Monaten möglich. Die STIKO empfiehlt, den eigenen sowie den Impfstatus betreuter Personen zu prüfen und indizierte Impfungen ggf. nachzuholen. Auf angepasste Omikron-Impfstoffe sollte nicht gewartet werden, da die Booster-Impfung mit den zugelassenen Impfstoffen zurzeit den besten Schutz vor einer schweren COVID-19-Erkrankung bietet.
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