Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften vorgelegt. Angesichts der zeitlichen Befristung der Geltungsdauer der bisherigen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zum 19. März 2022 werden darin Anschlussmöglichkeiten zum Erlass weiterhin möglicher Maßnahmen festgelegt. Zudem sollen die Definitionen von Impf-, Genesenen- und Testnachweisen künftig im Infektionsschutzgesetz verankert werden, um juristische Bedenken mit Blick auf die dynamischen Regelungsverweise auf die Webseiten des Robert Koch-Instituts sowie des Paul-Ehrlich-Instituts, zu finden in § 2 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) und § 2 der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV), zu bereinigen. Der Gesetzentwurf steht als Anlage zur Verfügung.
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