Der GKV-Spitzenverband hat die Fragen und Antworten zur Umsetzung der Kostenerstattungs-Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 150 Absatz 3 SGB XI um die Fragen 48 und 49 ergänzt. Diese betreffen die Antragsfristen und das sogenannte „nachgelagerte Verfahren“.
Aktueller Stand ist der 11.03.2022.
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