Bundesrat stimmt Verlängerung der Corona-Sonderregeln für die Pflege bis 30.06.2022 zu
Redaktion • 11. März 2022
Der Bundesrat hat heute, am 11.03.2022, der Verlängerung der Corona-bedingten Sonderregelungen für den Pflegebereich bis zum 30. Juni 2022 zugestimmt. Mit der Zustimmung wird die Verordnung - wie von der Bundesregierung geplant - zum 1. April 2022 in Kraft treten, so dass die Sonderregeln ohne Unterbrechung fortgelten.
Es wurde in Bündel von Maßnahmen beschlossen:
- Eine Pflegebegutachtung ist weiter ohne Untersuchung der Versicherten in ihrer Wohnung allein anhand von Unterlagen und einer telefonischen oder digitalen Befragung möglich.
- Beratungsgespräche können auf Wunsch pflegebedürftiger Personen weiterhin telefonisch, digital oder per Videokonferenz durchgeführt werden.
- Bestehen bleiben zudem die Anzeigepflicht wesentlicher Beeinträchtigungen der Leistungserbringung, die Kostenerstattung von pandemiebedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen für zugelassene Pflegeeinrichtungen sowie für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag,
- Die Kostenerstattung in Höhe der ambulanten Sachleistungen zur Vermeidung von pflegerischen Versorgungsengpässen im häuslichen Bereich sowie
- der flexible Einsatz des Entlastungsbetrages bei Pflegegrad 1 durch Pflegebedürftige.
- Der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld bleibt befristet für 20 Arbeitstage statt wie regulär für zehn Arbeitstage bestehen.