Die Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege hat beim Landgericht Köln Klage, hinsichtlich des gekündigten Gesamtvertrages der GEMA mit der BAGFW, eingereicht. Es geht um die Frage, wonach für jedes Bewohnerzimmer und jeden Aufenthaltsraum Gebühren zu begleichen sind, auch wenn nur eine Anschlussdose den Empfang von Fernsehsignalen ermöglicht. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die zu zahlenden Gebühren.
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