Für die nach dem Infektionsschutzgesetz benannten Beschäftigte (§ 150c SGB XI), besteht ein Anspruch auf Sonderleistungen und einer Förderung. Die in diesem Zusammenhang bestehenden Fragestellungen (FAQ) wurden mit Stand 20.10.2022 aktualisiert.
Wer zählt als Einrichtungsleitung? Ist die Sonderzahlung steuerbefreit? Oder kann es eine Einrichtung auch unterlassen, eine verantwortliche Person zu benennen? Auf diese und weiter Fragen geben die ausgearbeiteten FAQ ausführliche Antworten. Allerdings sind noch nach Information des Paritätischen etliche Fragen nicht beantwortet.
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