Verbraucherinnen und Verbraucher von Erdgas und Fernwärme sind im Monat Dezember von der Zahlung eines Abschlages befreit. Dies gilt nicht nur für Haushalte als Energiekunden sondern auch für Unternehmen und soziale Einrichtungen. Das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG) wurde am 18.11.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
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