Die Digitalisierung in der Pflege schreitet weiter voran: Der Pflegedatenaustausch nach § 105 Abs. 2 SGB XI wird um ein vollelektronisches Abrechnungsverfahren innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) erweitert. Dies erfolgt über das Übermittlungsverfahren KIM (Kommunikation im Medizinwesen) und bringt eine erhebliche Vereinfachung für Pflegeeinrichtungen mit sich.
Stufenweise Einführung des neuen Verfahrens
Die Umsetzung erfolgt in mehreren Phasen:
Derzeit steht der Übergang in den Produktivbetrieb kurz bevor. Pflegeeinrichtungen haben die Möglichkeit, ihre Abrechnungen für Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI sowie – bei vorliegender Abtretungserklärung – für Leistungen nach § 39 SGB XI und § 45b SGB XI über KIM abzuwickeln. Allerdings besteht bis zum 1. Dezember 2026 keine Verpflichtung dazu. Bis zu diesem Stichtag laufen das neue und das bisherige Verfahren parallel.
Aktueller Stand und nächste Schritte
Einige Krankenkassen haben bereits ihre KIM-Adressen für die Abrechnung bekannt gegeben, während andere noch nachziehen. Eine Übersicht der relevanten Informationen sowie Ansprechpartner der Kassenarten findet sich in der Broschüre zum elektronischen Abrechnungsverfahren auf gkv-datenaustausch.de (ab Seite 15).
Technische Voraussetzungen klären
Für eine reibungslose Umstellung sollten Pflegeeinrichtungen frühzeitig mit ihren Softwarefirmen oder IT-Dienstleistern abklären, ob die technischen Voraussetzungen für die Nutzung von KIM erfüllt sind. Eine rechtzeitige Vorbereitung erleichtert den späteren verpflichtenden Wechsel zum neuen System und sorgt für einen reibungslosen Ablauf.
Alle Seiten
Der Paritätische Rheinland-Pfalz Saarland Copyright © Alle Rechte vorbehalten |
Impressum | Ohne Gewähr