Ab dem 1. Januar 2023 sind Arbeitgeber verpflichtet, Daten zu einer angezeigten Arbeitsunfähigkeit bei der zuständigen Krankenkasse elektronisch abzurufen. Erkrankte Arbeitnehmer*innen müssen ihrem Arbeitgeber in Zukunft keine schriftliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Schein“) mehr vorlegen. Auf die Teilnahme an diesem elektronischen Verfahren (eAU) müssen sich Arbeitgeber vorbereiten.
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