Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. September 2022 entschieden, dass Arbeitgeber zur Einführung eines Systems verpflichtet sind, mit dem die von den Arbeitnehmer*innen geleisteten Arbeitszeiten erfasst werden können (Az: 1 ABR 22/21). Wir haben hierüber bereits berichtet. In der Zwischenzeit liegen nun auch die Beschlussgründe vor, aus denen sich Schlussfolgerungen für die betriebliche Praxis ziehen lassen.
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