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Empfehlungen zur Umsetzung der Beschäftigtennummer

Redaktion • 6. Dezember 2024

Die Empfehlungen zur Umsetzung der Beschäftigtennummer nach 293 Abs. 8 Satz 2 SGB V wurden gestern auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes veröffentlicht.


Wesentliche Inhalte der Empfehlungen


  • Ab 01.05.2025 findet eine viermonatige Erprobungsphase (bis 31.08.2025) zum Einsatz der Beschäftigtennummer im Rahmen der Abrechnungsverfahren nach § 105 SGB XI und § 302 SGB V statt.
  • Während der Erprobungsphase und der späteren Aufbereitung der Ergebnisse der Erprobungsphase soll ein Austausch zwischen GKV-SV, BfArM und Leistungserbringern über fehlerhafte Daten und deren Bereinigung erfolgen.
  • Bis dahin ist neben dem elektronischen Datenaustausch weiterhin die Abrechnung auf Abrechnungsformularen in Papierform möglich.
  • Bei papiergebundenen Leistungsnachweisen ist ein entsprechendes Feld zur Angabe der Beschäftigtennummer vorzusehen. (Dem Handzeichen soll die Beschäftigtennummer zugeordnet werden)
  • Solange die papiergebundenen Leistungsnachweise noch nicht angepasst wurden oder lediglich die Ersatz-Beschäftigtennummer angegeben wird, soll wie bisher die Handzeichenliste/Handzeichennachweis mit Klarnamen und Qualifikation übermittelt werden.
  • Zum 1.05.2025 sollen die pseudonymisierten Daten vom BfArM an die Kranken- und Pflegekassen übermittelt werden können. Die vom BfArM vergebene Beschäftigtennummer ist dann für alle Leistungen, die ab diesem Zeitpunkt erbracht werden, in den Abrechnungsunterlagen anzugeben. Bis dahin kann grundsätzlich die o. g. Ersatz-Beschäftigtennummer verwendet werden.
  • Gemäß der Vereinbarung nach § 105 Abs. 2 Satz 2 SGB XI bzw. den Rahmenempfehlungen nach § 132a Abs. 1 SGB V verwenden die Pflegedienste spätestens ab 01.12.2026 den elektronischen Leistungsnachweis im Rahmen der vollelektronischen Abrechnung über die Telematikinfrastruktur (TI).


Die aktuellen Anlagen 1 und 3 der Einvernehmlichen Festlegung nach § 105 Abs. 2 SGB XI sind abrufbar unter: https://www.gkv-datenaustausch.de/leistungserbringer/pflege/pflege.jsp 


Die aktuellen Anlagen 1 und 3 zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens nach § 302 SGB V sind abrufbar unter: https://www.gkv-datenaustausch.de/leistungserbringer/sonstige_leistungserbringer/sonstige_leistungserbringer.jsp


GKV / Verbände | Empfehlungen zur Angabe der Beschäftigtennummer in den Abrechnungsunterlagen im Rahmen der Umsetzung des § 105 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB XI und § 302 Abs. 1 Satz 2 SGB VGKV (PDF)

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