Auf der Grundlage von § 123 Abs. 3 SGB XI wurden die Empfehlungen über die Ziele, Inhalte und Voraussetzungen sowie die Fördermodalitäten der gemeinsamen Modellvorhaben für Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen vor Ort und im Quartier am 04.11.2024 beschlossen. Die Empfehlung ist am 18.11.2024 in Kraft getreten.
Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG) § 123 SGB XI neu geregelt. Angesichts des demographischen Wandels und des Fachkräftemangels in der Pflege ist absehbar, dass vielerorts eine Anpassung der bestehenden pflegerischen Organisationsstrukturen – insbesondere in der Langzeitpflege – für eine adäquate, pflegerische Versorgung notwendig ist.
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