Nachdem die zuständige Landesbehörde in Rheinland-Pfalz die Einrichtungsträger mit Schreiben vom 29.06.2022 informierte, hat auch das Saarland mit Schreiben vom 30.06.2022 die Einrichtungsträger über die genauen Modalitäten zur Umsetzung der neuen Testverordnung informiert.
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