Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach hat sich mit Vertretern und Vertreterinnen der Leistungserbringer in der Pflege getroffen, um über wichtige Maßnahmen zum Schutz der Menschen in Pflegeeinrichtungen zu beraten. Als Kurzfristmaßnahmen im Hinblick auf die Sommerwelle empfiehlt der Minister die 4. Impfung jetzt viel stärker zu nutzen und Besuchern nur mit FFP2-Maske sowie negativem Corona-Test den Zutritt zu Pflegeeinrichtungen zu gewähren.
Mit der neuen
Testverordnung wird ab dem 30. Juni dafür gesorgt, dass sich Besucher und Besucherinnen von Pflegeeinrichtungen auch weiterhin kostenlos testen lassen können. Dafür muss der Teststation eine durch die Pflegeeinrichtung
beglaubigte Besuchsbestätigung (PDF, nicht barrierefrei, 6 KB) vorgelegt werden, so die Information auf der Web-Site des Bundesgesundheitsministeriums. Allerdings gibt es zu diesem Punkt unterschiedliche Informationen. So hat das Sozialministerium Rheinland Pfalz erklärt, dass die Vorlage einer
Bescheinigung der Einrichtungen bei der Teststelle
nicht erforderlich
sei. Auch im Saarland brauchen nach Informationen des Paritätitischen die Einrichtungen keine Bescheinigungen ausstellen. Ein Fachrundschreiben an die Mitgliedseinrichtungen erfolgt kurzfristig.
Alle Seiten
Der Paritätische Rheinland-Pfalz Saarland Copyright © Alle Rechte vorbehalten |
Impressum | Ohne Gewähr