Heute wurde die angepasste FAQ-Liste zum Kostenerstattungsverfahren nach § 150 Abs. 5a SGB XI auf der Website des GKV-Spitzenverbandes veröffentlicht.
Die vorgenommenen Änderungen betreffen insbesondere den nach § 150 Abs. 6 Satz 1 SGB XI geregelten Zeitpunkt bzw. den durch Rechtsverordnung nach § 152 SGB XI verlängerten Befristungszeitpunkt.
Alle Seiten
Der Paritätische Rheinland-Pfalz Saarland Copyright © Alle Rechte vorbehalten |
Impressum | Ohne Gewähr