Im Fachportal der AOK-Gemeinschaft für Leistungserbringer, wird über das Verfahren zur Umsetzung des § 43c SGB XI (Leistungszuschlag für Pflegebedürftige) informiert. Darüber hinaus können die AOKs ebenfalls noch ergänzende (ggf. regionale) Informationen im Gesundheitspartner-Portal hinterlegen.
Auf der Landesebene sind die Pflegegesellschaft Rheinland-Pfalz und die Saarländische Pflegegesellschaft mit den Kostenträgern in dieser Frage im Gespräch. Aktuelle Informationen für die Leistungserbringer erfolgen über die Verbände.
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