Die Verordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (§ 45a) sowie über die Förderung von Initiativen des Ehrenamts (§ 45c) und der Selbsthilfe (§ 45d) nach dem SGB XI, wurde neu gefasst und veröffentlicht.
Im Vorfeld gab es - insbesondere zu der in § 7 Abs.4 vorgesehenen Preisobergrenze für hauswirtschaftliche Leistungen sowie für Betreuung und Begleitung - bedenken. Auf diese wurde in dem jetzt veröffentlichten Entwurf verzichtet. Die Verordnung ist zum 10.12.2021 in Kraft getreten.
Die notwendigen Anerkennungsrichtlinien, welche auf der Landkreisebene erlassen werden, sind offensichtlich noch in der Überarbeitung.
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