Im Saarland werden voraussichtlich ab 14.03.2022 die 2. Auffrischimpfungen durch mobile Impfteams durchgeführt. Begonnen werden soll zunächst in den Alten- und Pflegeeinrichtungen danach folgen die besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe.
Die Einrichtungsträger wurden, mit Schreiben der Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Landesheimgesetz vom 04.03.2022, über die genauen Modalitäten informiert.
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