G-BA Corona-Sonderregel zur Verlängerung der telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit in Kraft getreten
Gesamtverband Fachinfo Gesundheit, Teilhabe und Pflege • 16. Juli 2021
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Corona-Sonderregel für die Ausstellung von Krankschreibungen um weitere drei Monate verlängert. Sie gilt nun bis zum 30. September 2021. Der Beschluss wurde jetzt im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 1. Juli in Kraft.
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