Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung veröffentlicht
Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG, welches am 11. Juni 2021 vom Bundestag beschlossen und am 25.06.2021 vom Bundesrat gebilligt wurde, ist am 11. Juli 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.
Das Gesetz tritt in großen Teilen ab 01. Januar 2022 in Kraft. Die Vorgaben zur Tarifbindung ab 01.09.2022, wobei vorher schon Fristen für Meldepflichten der Pflegeeinrichtungen und weitere Umsetzungsschritte eingezogen werden.
Eine ausführliche Fachinformation zu den konkreten pflegerelevanten Änderungen ist auf der Website des Paritätischen Gesamtverbandes am 17. Juni 2021 erschienen: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/bundestag-beschliesst-pflegereform-im-rahmen-des-gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz-gvwg/
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