Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat erstmals einen Beschluss gefasst, um die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) Anfang Oktober 2022 veröffentlichte 22. Aktualisierung der Impfempfehlungen gegen das SARS-CoV-2 in der Schutzimpfungs-Richtlinie umzusetzen.
Die Regelung beinhaltet Einzelheiten zum Anspruch der Versicherten im Rahmen einer zukünftigen Regelversorgung
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