Der Deutsche Bundestag hat gestern das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Darin enthalten ist die Verlängerung der Steuerbefreiung für die Leistungen nach § 150c SGB XI bis zum 31. Mai 2023.
Der Text ist auf den Seiten S. 15 / 16 zu § 3 Nummer 11b EStG in der
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, BT-Drucksache 20/4729 zu finden.
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