!! Geänderte Maßstäbe und Grundsätze für die ambulante Pflege
Redaktion • 20. Januar 2024
Die vom Qualitätsausschuss Pflege geänderten Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der ambulanten Pflege (MuG) wurden am 17.01.2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten am 1. Februar 2024 in Kraft.
- Die MuG wurden um zentrale Aussagen des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ergänzt bzw. dahingehend geändert.
- Das einrichtungsinterne QM umfasst nun auch die Erstellung eines Hygieneplans und der ambulante Pflegedienst hält eine schriftliche Regelung zum Umgang mit Beschwerden bzw. ein Beschwerdemanagement vor und wendet es an (1.3).
- Im Bereich der Weiterbildung können Präsenzphasen jetzt gemeinsam vor Ort oder in Form von Online-Veranstaltungen durchgeführt werden. Bei den Online-Veranstaltungen ist durch entsprechenden Medieneinsatz eine direkte Kommunikation zwischen Dozierenden und Teilnehmenden sicherzustellen (synchrones Lernen) (2.3.2.3).
- Die Punkte zur Papierdokumentation und elektronischen Dokumentation wurden vollständig überarbeitet und aktualisiert (3.1.4).
- Eine wesentliche Änderung stellen die Regelungen zu „Geeignetes Personal für pflegerische Betreuungsmaßnahmen“ dar (2.4.2 - 2.4.4).
Es bestehen seitens des Paritätischen Gesamtverbandes noch eine Reihe offener Fragen, die auf der Bundesebene geklärt werden sollen. Die geänderten MuG werden auch in den Fachgremien des Paritätischen Rheinland-Pfalz / Saarland behandelt.