Die auch für Pflegeeinrichtungen wichtigen Gesetze sind jetzt in das parlamentarische Beratungsverfahren eingebracht. Sie sollen am 16.12.22 die letzte Hürde Bundesrat passieren. Erst nach diesem Zeitpunkt werden die notwendigen Umsetzungsschritte vereinbart. Mit Klarheit ist somit erst Anfang nächsten Jahres zu rechnen.
Der vorläufige Zeitplan für das „Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften“ sowie für das „Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen“ sieht wie folgt aus:
Bundestag 1. Lesung: 01.12.2022
Anhörung im Deutschen Bundestag: 06.12.2022
Fraktionsbeschlüsse: 13.12.2022
Bundestag 2. und 3. Lesung: 15.12.2022
Bundesrat: 16.12.2022
Dieser Zeitplan trifft auch für das „Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)“ zu.
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