Die Erste Landesverordnung zur Änderung der Vierunddreißigsten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz tritt am 30. November 2022 in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen insbesondere die Maskenpflicht und landesrechtliche Ausnahmen von der bundesgesetzlich vorgesehenen Testpflicht.
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