Seit dem 01. Januar 2024 ist die Förderrichtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM) in Kraft. Über die Ausgestaltung sowie über weitere Förderprogramme informiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf der Internetseite „Energiewechsel“. Die Richtlinie gilt auch für Pflegeheime und ähnliche Gebäude. Sie gelten als Wohngebäude.
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