Neue Corona-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums
Paritätischer Gesamtverband | Fachinformation | Ambulant | Teilstationär | Kurzzeit | Stationär • 7. Juni 2021
Seit dem 7. Juni 2021 gilt für COVID-19-Impfungen eine neue Impfverordnung.
Sie umfasst unter anderem folgende Regelungen:
- Anspruch auf Impfung haben gesetzlich oder privat Krankenversicherte, Personen, die Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben oder hier beschäftigt sind; dies bedeutet, dass die Impfpriorisierung grundsätzlich aufgehoben ist; aber:
- die Bundesländer können die bisher geltenden Priorisierungen fortsetzen in den Impfzentren und durch entsprechenden Einsatz von mobilen Impfteams;
zuständig für den organisatorischen Rahmen, z.B. Termine, sind die obersten Landesgesundheitsbehörden und die von ihnen bestimmten Stellen in Zusammenarbeit mit den Kassenärztlichen Vereinigungen;
Kosten für Impfungen in Impfzentren bzw. durch mobile Impfteams werden nur teilweise über den Gesundheitsfonds erstattet
- vor dem 2. Juni 2021 vereinbarte Impftermine behalten ihre Gültigkeit
- Impfungen werden nun allgemein von Arztpraxen in der vertragsärztlichen Versorgung und von Fachärzt*innen der Arbeits-/Betriebsmedizin durchgeführt.
Corona Impfverordnung (PDF)