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Ergänzungsvereinbarung über Vergütungszuschläge gemäß § 43b SGB XI im Saarland unterschrieben

Redaktion | Pflegefachinformation | Kurzzeit | Stationär • 7. Juni 2021

Die schon seit dem 01.04.2021 wirksame Ergänzung zu den Vergütungsvereinbarung mit Anlage für Leistungen der voIlstationären Pflege und der Kurzzeitpflege liegt jetzt in unterzeichneter Form vor und ist in die Vertragsdatenbank der Saarländischen Pflegegesellschaft (SPG) eingestellt.


Die Vereinbarung ist die rechtliche Grundlage zur Abrechnung der zusätzlichen Betreuungskräften gem. § 43b SGB XI.

 

Ergänzung zu den Vergütungsvereinbarungen mit Anlage über die vereinbarten Leistungs- und Qualitätsmerkmale (LQM) und Anlage über Vergütungszuschläge gem. den §§ 84, 85, 43b SGB XI sowie § 75 SGB XII für die Leistungen der vollstationären Pflege (PDF)


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