Die schon seit dem 01.04.2021 wirksame Ergänzung zu den Vergütungsvereinbarung mit Anlage für Leistungen der voIlstationären Pflege und der Kurzzeitpflege liegt jetzt in unterzeichneter Form vor und ist in die Vertragsdatenbank der Saarländischen Pflegegesellschaft (SPG) eingestellt.
Die Vereinbarung ist die rechtliche Grundlage zur Abrechnung der zusätzlichen Betreuungskräften gem. § 43b SGB XI.
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