Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat den branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die ambulante Pflege an die aktuelle SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (ArbSchV) und die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) angepasst.
Der Arbeitsschutzstandard der BGW bietet eine branchenspezifische Hilfestellungfür Unternehmerinnen und Unternehmer zur Erfüllung von Arbeitsschutzpflichten in Hinblick auf das Coronavirus.
Die Vorgaben im SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die ambulante Pflege sind nun gleichgezogen mit den Vorgaben für stationäre Pflege. Grundlage für die Vorgaben im Standard ist u. a. die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnungdes BMAS.
Die wichtigsten Änderungen gegenüber der Vorgängerversionen:
BGW: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die ambulante Pflege |
aktualisiert: 07.06.2021 (PDF)
Alle Seiten
Der Paritätische Rheinland-Pfalz Saarland Copyright © Alle Rechte vorbehalten |
Impressum | Ohne Gewähr