Die Verhandlungspartner auf der Landesebene in Rheinland-Pfalz haben für die Tagespflege neue Rahmenverträge abgeschlossen. Diese treten am 01.08.2021 in Kraft.
Es handelt sich dabei um den „Rahmenvertrag nach § 75 Abs. 1 SGB XI zur teilstationären Pflege (Tagespflege) in Rheinland-Pfalz“ sowie die „Rahmenvereinbarung gem. § 86 Absatz 3 SGB XI über das Verfahren von Vergütungsverhandlungen für Leistungen der teilstationären Pflege in integrierten, angegliederten oder solitären Tagespflegeeinrichtungen.“
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