Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 12.1.2022, veröffentlicht am 27.1.2022, Änderungen im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) bekannt gegeben.
Die wesentlichen Änderungen betreffen die Ausführungen der Finanzverwaltung zu den politischen Betätigungen von gemeinnützigen Organisationen.
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