Das RKI hat die Dokumente „Organisatorische und personelle Maßnahmen für Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen während der COVID-19-Pandemie (04.02.22)“ und „Fachliche Vorgaben des RKI für COVID-19-Genesenennachweise (04.02.22)“ geändert.
Organisatorische und personelle Maßnahmen für Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen während der COVID-19-Pandemie (Stand: 04.02.2022):
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Getrennte_Patientenversorgung.html
Der Text in Abschnitt 4. Kontaktpersonenmanagement wurde an die aktuellen Regeln zum Kontaktpersonenmanagement angepasst: Für Kontaktpersonen unter Personal gelten die Quarantänezeiten gemäß Beschluss der MPK vom 7. und 24.1 (Sh. Nr. 2). Die Quarantänedauer beträgt mindestens 7 Tage. Voraussetzungen für die Beendigung der Quarantäne ist ein negativer PCR-Test (oder Point-of-Care-NAT-Tests, LAMP, andere Nukleinsäurenachweise) oder ein negativer zertifizierten Antigentest frühestens an Tag 7. Bei vollständiger Quarantänezeit von 10 Tagen ist vor Wiederaufnahme der Tätigkeit mindestens ein hochwertiger negativer Antigen-Test empfohlen.
Fachliche Vorgaben des RKI für COVID-19-Genesenennachweise (Stand: 03.02.2022):
RKI - Coronavirus SARS-CoV-2 - Fachliche Vorgaben des RKI für COVID-19-Genesenennachweise
Gegenüber der Version vom 17.1.2022 wurde eine wissenschaftliche Begründung ergänzt. Die fachlichen Vorgaben für den Genesenennachweis haben sich nicht geändert.
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