Nach längerer Zeit der Ungewissheit und Gesprächen mit der Pflegegesellschaft Rheinland-Pfalz hat nunmehr das Sozialministerium klare Regelungen zur Umsatzsteuerbefreiung im Rahmen der generalistischen Pflegeausbildung kommuniziert.
Die Träger der praktischen Ausbildung nach § 8 Abs. 2 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 PflBG sind, stellen mit einem Formular bei der ADD einen Antrag auf Erteilung der Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung gem. § 4 Nr. 21 a) bb) UStG.
Die Genehmigung ist unbefristet gültig und muss den jeweiligen Kooperationspartnern vorgelegt werden. Ein Informationsblatt und das Antragsformular wurden mit Rundschreiben über die PflegeGesellschaft von den Trägervereinigungen an die Einrichtungsträger kommuniziert.
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