Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Corona-Sonderregeln für die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten für ärztlich verordnete Leistungen sowie für die telefonische Beratung in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung um weitere drei Monate bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
Der Beschluss vom 16. September 2021 wurde jetzt Bundesanzeiger veröffentlicht und trat mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 in Kraft:
Auch die Richtlinien über veranlasste Leistungen auf Basis des Grundlagenbeschlusses zu räumlich begrenzten und zeitlich befristeten Sonderregelungen:COVID-19-Epidemie – Verlängerung befristeter bundeseinheitlicher Sonderregelungen wurden im Bundesanzeiger veröffentlicht und traten mit Wirkung vom 1. Oktober in Kraft. Diese finden Sie unter dem folgenden Link:
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