Im Zusammenhang mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz sowie den Neuregelungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) vom 11. Juli 2021 hat der GKV-Spitzenverband die Richtlinien angepasst und die geänderte Fassung nach Anhörung am 21. Oktober 2022 beschlossen.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat die geänderten Richtlinien mit Schreiben vom 21. November 2022 genehmigt.
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