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Saarland: Änderung der VO-CP und Landesrahmenkonzept

Redaktion | Ambulant | Teilstationär | Kurzzeit | Stationär • 25. Juni 2021

Das saarländische Sozialministerium informiert gestern über die Änderung der infektionsrechtlichen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) welche heute in Kraft tritt. Gleichzeitig tritt ein neues Landesrahmenkonzept zum Schutz vulnerabler Gruppen für Einrichtungen der Pflege“ in Kraft, welches weitere Erleichterungen vorsieht.


Das Landesrahmenkonzept wird mit der am 25.06.2021 in Kraft tretenden VO-CP Gültigkeit erlangen und veröffentlicht. Gemäß § 9 Absatz 2 der VO-CP müssen Einrichtungen nach den § 1a Absatz 1 und 2 und § 1b des Saarländischen Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetzes ein einrichtungsbezogenes Infektionsschutz-, Hygiene- und Besuchskonzept vorhalten, wonach die Vorgaben des Landesrahmenkonzepts einzuhalten sind. Das Landesrahmenkonzept umfasst insbesondere Festlegungen zu Infektionsschutz, Hygiene, Reinigung, Testung und Besuchen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens und der jeweils gültigen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI). Statt mehreren Regelungswerken (Protection-Plan und Besucherrichtlinie) wird es somit nur noch ein Landesrahmenkonzept geben, dass den Regelungsgehalt des bisherigen Protection-Plans und der Besucherrichtlinie vereint und regelmäßig, unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens, an die aktuelle VO-CP angepasst wird.



Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 24. Juni 2021 (Link)


Landesrahmenkonzept zum Schutz vulnerabler Gruppen in Einrichtungen der Pflege | Stand 24.06.2021 (PDF)

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