Nachdem das seit dem 16. März 2020 für die Einrichtungen der Tagespflege geltende Betretungsverbot mit Wirkung zum 4. Juni 2021 aufgehoben wurde, hat das Ministerium das am 4. Juni 2021 für die Tagespflegeeinrichtungen empfohlene Muster-Hygienekonzept angepasst.
Insbesondere wurde der bisher vorgesehene Mindestabstand von 1,50 Metern in allen Räumen in den Fällen aufgehoben, in denen mindestens 90 % aller Gäste und Beschäftigte immunisiert sind.
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