Blog-Layout

Vorhaltung eines staatlichen Impfangebots über den 30. September 2021 hinaus

Redaktion | Ambulant | Teilstationär | Kurzzeit | Stationär • 30. Juni 2021

Die 94. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat am 28.06.2021 einen Beschluss zur Vorhaltung eines Impfangebotes für die Zeit nach dem 30.09.2021 getroffen. Unter anderem sind - aufgrund der Impfreihenfolge - für ältere Menschen, insbesondere für Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeeinrichtungen, Auffrischimpfungen im 4. Quartal 2021 bzw. im 1. Quartal 2022 vorgesehen.


Insgesamt soll die Nationale Impfstrategie, mit einer Schließung bzw. Reduzierung der Anzahl und Kapazität der Impfzentren und einer Schwerpunktsetzung auf die mobilen Impfteams, neu ausgerichtet werden.


Beschluss der GMK: Vorhaltung eines staatlichen Impfangebots über den 30. September 2021 hinaus (PDF)

Teilen

Share by: