Die Corona-Verordnung wurde am 01.06.2022 im Ministerrat inhaltlich angepasst und um zwei Wochen verlängert. Die Verordnung tritt am Sonntag, dem 5. Juni 2022 in Kraft und am 18. Juni 2022 außer Kraft.
Änderung der Corona-Verordnung:
- Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte in Alten- und Pflegeeinrichtungen, den besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege müssen eine
medizinische Maske tragen.
- Für Beschäftigte
entfällt die Maskenpflicht außerhalb der direkten Versorgung von Bewohnern. Hierbei ist maßgeblich, dass der Kontakt unter Einhaltung von angemessenen Abständen und bei der indirekten Versorgung stattfindet.
- Für Bewohnerinnen und Bewohner, die in stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe leben oder Gästen in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege wird das
Tragen einer Medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske)
empfohlen.