Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat mit Schreiben vom 30.01.2024 die Zulassungs-, Pflegevergütungs- und Nachweis-Richtlinien, die im Juli 2023 durch den GKV-Spitzenverband geändert wurden, genehmigt. Die Richtlinien sind damit in Kraft getreten.
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