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Rheinland-Pfalz: Verständigung über Anrechnung von Auszubildenden und neue Ausbildungspauschalen

Redaktion | Pflegefachinformation | Ambulant | Teilstationär | Kurzzeit | Stationär • 15. Juni 2021

In Rheinland-Pfalz haben sich Pflegegesellschaft, Pflegekassen und das Land auf die Anrechnung von Schülern auf den Personalschlüssel verständigt. Außerdem wurde die Ausbildungspauschale neu vereinbart.


Im Ergebnis haben sich die Vertragsparteien, für die Auszubildenden im 2. und 3. Ausbildungsjahr im Rahmen der generalistischen Ausbildung, für eine zweijährige Übergangszeit auf eine Anrechnung von 7,5 Stellen auf die Stelle einer Pflegehilfskraft verständigt.


Die Anrechnung der Schülerinnen und Schüler in der Altenpflegeausbildung nach dem Altenpflegegesetz und der Altenpflegehilfeausbildung nach Landesrechtbleibt unberührt und erfolgt weiterhin in einem Verhältnis von 7 zu 1 auf die Stelle einer Pflegehilfskraft.


Eine ausführliche schriftliche Information an die Einrichtungen ist über die Verbände erfolgt.


Die Vereinbarungspartner auf der Landesebene haben zudem eine Vereinbarung über die Pauschalen zu den Kosten der praktischen Ausbildung nach § 30 Abs.1 Satz1 PflBG für die Jahre 2022 und 2023 getroffen.


Diese betragen im Jahr


  • 2022 8.546,30 Euro
  • 2023 8.717,23 Euro jährlich.

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